Tag der Gründung: 19.April 2007
Die Teilnehmer der Gründungsversammlung fassten folgende grundlegende Beschlüsse:
- Gründung eines Vereins zur finanziellen und ideellen Förderung des Wiederaufbaus (Rekonstruktion) der David- Beck- Orgel in der St. Martinikirche zu Halberstadt.
- Der Verein führt den Namen „Förderverein Organum gruningense redivivum – Die Michael-Praetorius-Orgel für St. Martini in Halberstadt“.
Zielstellung:
- Der Zweck des Vereins zeigt sich im Ziel: Die Gröninger Schlossorgel in St. Martin zu Halberstadt , das Instrument des Michael Prätorius, erbaut 1596 von David Beck wieder herzustellen.
Dazu gehören:
a) Die finanzielle und ideelle Förderung des Wiederaufbaus (Rekonstruktion) der David-Beck-Orgel in St. Martini Halberstadt
b) Die Einbeziehung des historischen Prospektes in St. Martini Halberstadt und des Orgel-Prospektes in der Ev. Kirche Harsleben, verbunden mit einer Lösung für die dortige Orgel.
c) Lösungsvorschläge für die Umsetzung der jetzigen Orgel (Röver – Hausneindorf) und deren Ausführung.
d) Bauseitige Veränderungen an der heutigen Orgelempore in St. Martini Halberstadt. - Die finanzielle Grundlage des Vereins bilden Mitgliedsbeiträge, Geldspenden, Erträge aus Sammlungen und Veranstaltungen, Zuschüsse öffentlicher Stellen, sonstige Zuwendungen.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Alle Ämter im Verein werden ehrenamtlich geführt.